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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Lima & Partner GmbH setzt sich dafür ein, dass ihre Webseite möglichst vielen Menschen zugänglich ist – unabhängig von Behinderungen, technischen Hilfsmitteln oder persönlichen Einschränkungen. Dabei orientieren wir uns freiwillig an den Grundsätzen des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sowie an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA).

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Lima & Partner GmbH unter:

www.limapartner.ch

2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Unsere Webseite ist teilweise barrierefrei gestaltet. Das bedeutet, viele Inhalte und Funktionen sind bereits zugänglich, einige Bereiche können jedoch noch Barrieren enthalten. Wir bemühen uns laufend, den Zugang weiter zu verbessern.

3. Unsere freiwilligen Standards

Obwohl private Unternehmen in der Schweiz aktuell nicht gesetzlich zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind, orientieren wir uns freiwillig an den folgenden Prinzipien:

  • Klare, verständliche Sprache

  • Gute Lesbarkeit und ausreichender Farbkontrast

  • Responsive Design für mobile Geräte

  • Navigierbarkeit mit Tastatur

  • Strukturierte Inhalte (Überschriften, Absätze, Listen)

  • Alternativtexte für relevante Bilder

4. Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können folgende Barrieren derzeit bestehen:

  • Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Google Maps, Social Media Plugins) sind nicht vollständig barrierefrei

  • Einige PDF-Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei aufbereitet

  • Bildschirmleser-Kompatibilität (z. B. in Formularen) ist noch in Überarbeitung

Wir arbeiten aktiv daran, diese Punkte zu verbessern.

5. Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie auf unserer Webseite auf eine Barriere stossen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. So können wir unsere Inhalte weiter verbessern:

E-Mail: info@limapartner.ch
Telefon: 061 922 27 30

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und antworten zeitnah.

6. Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die Barrierefreiheit vorwiegend für öffentliche Einrichtungen. Private Anbieter wie Lima & Partner GmbH sind nicht verpflichtet, barrierefreie Webseiten anzubieten – wir tun dies jedoch freiwillig, im Sinne der Inklusion und Kundennähe.

Stand: Juli 2025

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